Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


AGB Online Shop

  1. Eigentumsvorbehalt


    Die Ware bleibt bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung unser Eigentum.


  2. Lieferung


    Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung, sobald der ausstehende Betrag eingegangen ist. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Lieferung nach Freigabe durch den Kreditkartengeber.


  3. Widerrufsrecht für Endverbraucher


    Innerhalb von 8 Tagen gewähren wir Endverbrauchern die Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Bei einem Warenwert unter 40 Euro trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung.


  4. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung


    Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die erste Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.


    Offene Mängel sind binnen 8 Tagen ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind Gewährleistungsansprüche wegen offener Mängel ausgeschlossen.


    Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde den entsprechenden Liefergegenstand mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Rechnung an uns zu übermitteln.


    Ohne diese Mitwirkung kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende Ersatzlieferung deutlich verzögern. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben auch bei Nichtbeachtung dieser Klausel auf jeden Fall erhalten.


    Schadensersatzansprüche gegen uns bzw. gegen unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


AGB Musterkarten-Fertigung

  1. Angebot und Preisstellung


    1. Alle Angebote gelten ab Fabrik und sind freibleibend. Maßgebend für die Preisberechnung ist der Lieferungstag, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind. Die Preise gelten für die Erledigung des Auftrages ohne Unterbrechung. Mehrkosten, welche durch vom Besteller gewünschte Teillieferungen, ungenügendes Mustermaterial oder sonstige von der Fabrik nicht zu vertretende Umstände veranlasst sind, werden berechnet. Das gleiche gilt für nachträgliche Umänderungen oder von der Fabrik nicht verschuldete Korrekturen.


    2. Materialien sind unter Angabe der Menge und mit auskömmlichem Verarbeitungszuschuss, frei von Rechten Dritter, frei Haus auszuliefern. Eine Nachprüfung auf Beschaffenheit und Menge findet nicht statt. Mit der Übergabe der Materialien erkennt der Besteller deren Verarbeitungsfähigkeit an. Für Mängel der vom Besteller gelieferten Materialien und deren Folgen haftet die Fabrik nicht. Durch immer häufigere Beimischung von synthetischen Fasern zu den Geweben bzw. nachträgliche Behandlung der Stoffe mit Chemikalien, deren Wirkung uns beim Kleben nicht bekannt ist, können wir keine Garantie für die Haltbarkeit der von uns verwendeten Klebstoffe übernehmen. Fremdes Eigentum lagert unversichert auf Gefahr des Eigentümers. Gewünschte Versicherungen sind vom Eigentümer abzuschließen.


    3. Entwürfe, Modelle, Klischees, Druck- und Prägeplatten u. dgl. bleiben unser Eigentum. Das Recht der Vervielfältigung in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen u. dgl. verbleibt bei uns. Nachdruck ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Sonst ist die Prüfung des Vervielfältigungsrechts Sache des Auftraggebers. In Fällen von Verletzungen eines Copyrights, Patents oder Gebrauchsmusters muss uns der Auftraggeber für alle Rechtsansprüche, Kosten und Auslagen entschädigen. Vom Besteller angelieferte Druck-, Prägeplatten u. dgl. erbitten wir frei Fabrik. Rücksendung erfolgt zu Lasten des Bestellers.


    4. Vom Auftraggeber veranlasste Versuche, Vorarbeiten, Skizzen etc. werden berechnet. Wird beschleunigte Lieferung verlangt, für die Überstunden oder andere zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden, kann ein Preisaufschlag berechnet werden.


    5. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, Besteller- oder Autorenkorrekturen nach der dafür verwendeten Arbeitszeit berechnet. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original bzw. vom Andruck nicht als Grund für eine Mängelrüge.


  2. Lieferung und Abnahme



    1. Bei allen Lieferungen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10%, bei Farbtonkarten, die im Lackdruckverfahren hergestellt werden, bis zu 20% nach oben oder unten zulässig. Der Rechnungsbetrag erhöht oder ermäßigt sich entsprechend.


    2. Die abgelieferte Ware ist vom Besteller sofort nach Eingang zu untersuchen. Etwaige Bemängelungen sind innerhalb 8 Tagen geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als angenommen. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände als zulässig erklärt sind.


    3. Die Ware reist, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers. Verpackung aus Papier und Pappe wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden bei Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen zu zwei Dritteln des berechneten Preises gutgeschrieben.


    4. Es steht uns das Recht zu, auf den gelieferten Artikeln einen Herstellervermerk, bestehend aus Firmenzeichen, -Anschrift und Betriebs-Nr. anzubringen.


    5. Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Lieferung auch durch rechtlich mit uns verbundene Firmen vorzunehmen.


  3. Mängelrüge und Gewährleistung


    1. Bei der Vielseitigkeit der zu verarbeitenden Materialien und der Verschiedenheit in ihrem Verhalten bei der Verarbeitung sind Wandlungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

    2. Höhere Gewalt, Behinderung durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, Rohwaren- oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitsunterbrechungen, sonstige Betriebsstörung oder Einschränkung, gleich, ob diese Ereignisse im eigenen Betrieb, in mit der Lieferung zusammen hängenden Betrieben oder bei der Versendung auftreten, entbinden uns von der Pflicht rechtzeitiger und vollständiger Lieferung oder berechtigen uns ohne Schdensersatzanspruch zum Rücktritt vom Lieferungsvertrag. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden.


    3. Wird die Ware bei der Fabrik eingelagert, so gilt die Lieferung als vertragsmäßig erfüllt.


    4. Wir haften nicht für indirekten Verlust des Auftraggebers, der als Folge von Lieferverzug, Druckfehlern oder anderen Versehen entsteht. Ebensowenig kommen wir für irgendwelche Ansprüche auf, die aus genannten Gründen von dritter Seite erhoben werden.


  4. Zahlung und Gerichtsstand


    1. Die Preise verstehen sich in Euro. Ein Recht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Auslagen, die für den Besteller im Geschäftsverkehr gemacht werden, sind in sofortiger verlustfreier Kasse zu erstatten.


    2. Zahlung hat ohne Abzug in gesetzlichen Zahlungsmitteln innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Mit dem Tage der Fälligkeit tritt, ohne besondere Mahnung, Verzug ein. Verzugszinsen betragen 2% über Zentralbank-Diskontsatz. Wechsel, Schecks, Anweisungen und dgl. werden nur unter üblichem Vorbehalt zur kurs- und verlustfreien Verwendung in Zahlung genommen. Sicherstellungen oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages können verlangt werden, insbesondere wenn die Fabrik von Umständen Kenntnis erhält, die eine Erfüllung ihres Zahlungsanspruchs gefährden. Des weiteren kann bei größeren Aufträgen, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnung aufgestellt und Teilzahlung gefordert werden.


    3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum.


    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für das Mahnverfahren ist Göttingen.


  5. Ausschluss fremder Bedingungen


    1. Es gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch separaten Brief widerspricht (nicht allein durch seine gedruckten Einkaufsbedingungen), wenn er den Abschluss des Geschäftes auf einer anderen Grundlage gemeint hat.


    2. Etwaige Ergänzungen zu unseren Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.